Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Meier EDV Beratung

1. Allgemeines

Für unsere Verträge gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen -AGB-: andere Bedingungen unserer Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsabschlüsse, auch wenn wir uns in Zukunft nicht ausdrücklich auf sie berufen. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Lieferungen und Leistungen gelten unsere AGB als angenommen.

2. Angebote

Unsere Angebote sind – sofern nicht anders vereinbart- stets unverbindlich und freibleibend. Alle angegebenen Preise sind Euro – Netto – Preise, falls nicht schriftlich und ausdrücklich anders vermerkt. Die unsere Ware betreffenden Abbildungen und Daten sind nur annähernd maßgebend, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

3. Vertragsabschluss

Alle Aufträge werden für uns erst dann rechtsverbindlich, wenn sie durch uns entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang erfüllt werden.

4. Versand

Der Versand erfolgt unfrei. Die Wahl der Versandart bleibt uns nach billigem Ermessen überlassen, sofern besondere Vereinbarungen nicht getroffen wurden.

5. Lieferung

Liefermöglichkeit bleibt vorbehalten. Teillieferungen sind zulässig. Ein Rücktritt vom Vertrag bei verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche wegen Verspätungsschäden oder wegen Nichterfüllung bei Lieferverzug oder von uns zu vertretenden Unmöglichkeiten sind ausgeschlossen.

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher – auch künftig entstehender – Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Veräußert der Kunde die Vorbehaltsware, so tritt er hiermit jetzt schon zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen die Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Soweit der Käufer die Forderungen selbst einbezieht, geschieht dies nur treuhänderisch, der eingezogene Betrag ist an uns abzuführen. Der Käufer ist verpflichtet, uns Zugriffe dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich unter Übersendung eins Pfändungsprotokolls, sowie einer eidesstattlichen Versicherung über die Identität des gepfändeten Gegenstandes mit der gelieferten Ware anzuzeigen. Der Käufer haftet für Kosten und Schäden, die durch derartige Zugriffe entstehen. Der Käufer hat das Recht, die bezogenen Waren zu verarbeiten. Im Falle der Verarbeitung gelten wir jedoch als Lieferer im Sinne des § 950 BGB. Wir erwerben das Eigentum an den Zwischen- und Enderzeugnissen, während der Verarbeiter nur Verwalter sein soll. Insoweit als durch Verarbeitung und dem Weiterverkauf eine Verbindung oder Vermischung mit anderen Sachen erfolgt, geht das dadurch entstandene Miteigentum mit derselben Maßgabe auf uns über.

7. Zahlungsbedingungen

Hinsichtlich des Zahlungsziels, gelten die Vertraglichen Vereinbarungen. Bei Überschreiten des Zahlungsziels sind wir berechtigt, auch ohne Mahnung, ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von 4,5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank zu fordern. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Befindet sich der Käufer mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug oder haben sich seine Vermögensverhältnisse nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert, werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten uns gegenüber sofort fällig. Wir sind dann berechtigt, ausstehende Lieferungen nur gegen Sicherheitsleistungen oder Vorkasse auszuführen. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unsern Geschäftsbeziehungen abzutreten. Wechselzahlungen gelten nicht als Barzahlungen und werden nur unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen Einlösung durch den Bezogenen hereingekommen. Wechselspesen und Diskontgebühren gehen zu Lasten des Bezogenen und sind sofort bar zu begleichen. Zurückbehaltungsrechte wegen Gegenansprüchen sind ausgeschlossen. Die Aufrechterhaltung ist nur von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

8. Gewährleistung und allgemeine Haftung

Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Eingang zu untersuchen und etwaige erkennbare Mängel oder Falschlieferungen unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Eingang, schriftlich zu rügen. Der bemängelte Gegenstand ist sorgfältig verpackt und kostenfrei an uns zur Überprüfung zu übersenden. Bei berechtigten und rechtzeitigen Beanstandungen erhält der Käufer nach unsrer Wahl Nachbesserung, kostenlosen Warenumtausch oder eine Warengutschrift gegen Rücksendung der Ware. Alle andern Ansprüche, einschließlich Schadenersatzansprüchen, gleich aus welchem Grund, sind ausgeschlossen. Etwaige Transportschäden sind gegenüber dem jeweiligen Frachtführer unverzüglich geltend zu machen. Für Schäden, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Behandlung des Liefergegenstandes, fehlerhaft Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Haftung. Die Gewährleistungsfrist für Material und Herstellungsmängel beträgt für alle Waren 6 Monate. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Verschleißteile. Der Käufer ist verpflichtet, über die Seriennummer von Geräten Buch zu führen. Bei Mängelrügen ist eine Kopie der Originalrechnung sowie eine aussagekräftige Fehlerbeschreibung vorzulegen. Werden Waren ohne die notwendigen Dokumente an den Verkäufer gesandt, ist dieser berechtigt, die Ware unter Berechnung einer Bearbeitungspauschale unfrei zurückzusenden.

9. Rücktritt vom Vertrag

Wir sind berechtigt vom Vertrag zurückzutreten bei von uns nicht zu vertretenden Unmöglichkeiten der Leistung, zum Beispiel bei fehlender Selbstbelieferung. Höhere Gewalt, Naturkatastrophen etc., bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, bei falscher Angabe des Käufers zur Kreditwürdigkeit oder bei objektiv fehlender Kreditwürdigkeit, bei nicht vorhersehbaren und durch zumutbare Aufwendungen nicht zu überwindende Hindernisse. Beim Eintritt der vorgenannten nicht von uns zu vertretenden Gründe werden wir von der Erfüllung des Vertrages und von jeglicher Haftung und Schadenersatzansprüche frei. Bei teilweiser und zeitlicher Unmöglichkeit in beiderseitigem Einvernehmen den veränderten Bedingungen angepasst werden. Macht sich eine vorzeitige Vertragsauflösung erforderlich, aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so können wir für alle Entgeltansprüche, die uns nach gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen bei vorzeitiger Vertragsaufhebung zustehen, ohne weiteren Nachweis einer Entschädigung von 25 % der Auftragssumme fordern, es sei denn, dass uns der Käufer einen geringen Schaden nachweist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens, nach Nachweis, bleibt hiervon unberührt.

10. Export

Einige der Produkte des Verkäufers unterliegen besonderen Einschränkungen bezüglich des Exports. Der Käufer hat sich grundsätzlich Selbst um die Exportvorschriften zu bemühen.

11. Erfüllungsort und Gerichtstand
Erfüllungsort ist Dachau. Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, auch für Klagen im Wechsel- und Urkundenprozeß und die Geltendmachung von Ansprüchen im Wege des Mahnverfahrens ist Dachau.

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen nichtig sein, werden davon die übrigen Teile nicht berührt. In diesem Fall ist die nichtige Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem gewollten Zweck entspricht und rechtlich zulässig ist.

Karlsfeld, Oktober 2007